Veröffentlicht · German
Firmengründung in China: Dokumente, Schritte und Zeitplan
Ein praktischer Leitfaden für ausländische Gründer zur Firmengründung in Festlandchina: welche Dokumente Sie benötigen, welche Schritte anstehen und wie viel Zeit Sie einplanen sollten.
Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Anforderungen können sich je nach Stadt, Geschäftstätigkeit und Rechtsform unterscheiden. Ziehen Sie vor der Gründung eine lokale Kanzlei oder einen zugelassenen Berater hinzu.
Überblick: Was ausländische Gründer in China erwartet
Wer in Festlandchina ein Unternehmen gründen möchte, hat mehrere Rechtsformen zur Auswahl. Für ausländische Investoren sind vor allem die Wholly Foreign-Owned Enterprise (WFOE) und das Joint Venture (JV) verbreitet. Die WFOE ist die häufigste Wahl, wenn ein ausländischer Investor allein und ohne chinesischen Partner tätig sein möchte. Je nach Geschäftsmodell kann auch eine Repräsentanz (Representative Office) oder eine Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen sinnvoll sein – die Repräsentanz darf jedoch keine Umsätze erzielen.
Der Gründungsprozess ist stark formalisiert und läuft über mehrere Behörden. In den letzten Jahren wurden Verfahren digitalisiert und teilweise verkürzt, dennoch bleiben lokale Unterschiede und Nachweispflichten bestehen. Planen Sie daher realistisch und rechnen Sie mit Nachfragen.
Rechtsform und Geschäftsbereich zuerst klären
Bevor Dokumente zusammengetragen werden, sollten zwei Punkte feststehen:
- Rechtsform: WFOE, Joint Venture oder eine andere Struktur – abhängig von Haftung, Kapitalbedarf und Kontrolle.
- Geschäftsbereich (Business Scope): Die Tätigkeiten müssen in einem zulässigen Katalog erfasst sein. Manche Bereiche sind reguliert oder erfordern zusätzliche Genehmigungen (z. B. bestimmte Bildungs-, Gesundheits- oder Logistikdienstleistungen).
Prüfen Sie außerdem, ob Ihr geplanter Geschäftsbereich auf der Negativliste für ausländische Investitionen steht. Diese Liste wird regelmäßig angepasst; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung.
Erforderliche Dokumente
Die genaue Liste hängt von der Stadt und der Rechtsform ab. Typischerweise werden folgende Unterlagen verlangt:
Vom ausländischen Investor
- Beglaubigte Kopie des Handelsregisterauszugs bzw. der Gründungsurkunde des Mutterunternehmens (bei Firmeninvestoren).
- Bei natürlichen Personen: beglaubigte Kopie des Reisepasses.
- Gesellschaftsvertrag und Satzung (Articles of Association) des neuen Unternehmens.
- Beschluss des Investors über die Gründung und die Bestellung der Geschäftsführung.
- Nachweis über die Geschäftsadresse in China (Mietvertrag, Eigentumsnachweis).
Zur Person und Vertretung
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter (Legal Representative), oft mit Reisepasskopie.
- Vollmacht für den Bevollmächtigten, falls die Anträge nicht persönlich gestellt werden.
- Lebensläufe der Geschäftsführer, teils mit Nachweisen über Qualifikationen.
Formale Anforderungen
- Beglaubigungen (Notar) und gegebenenfalls Legalisation bzw. Apostille – abhängig vom Herkunftsland.
- Übersetzungen ins Chinesische durch einen anerkannten Übersetzer.
- Kapitalnachweis bzw. Angaben zum gezeichneten Kapital und zur Einzahlungsfrist.
Wichtig: Beglaubigungen und Übersetzungen kosten Zeit. Klären Sie früh, welche Stelle in Ihrem Land zuständig ist und ob China für Ihr Land ein Apostille-Verfahren akzeptiert.
Die Schritte im Gründungsprozess
1. Namensprüfung und Reservierung
Der Firmenname muss bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde (SAMR) geprüft und reserviert werden. Namen mit irreführenden oder markenrechtlich problematischen Bestandteilen werden abgelehnt. Halten Sie Alternativen bereit.
2. Genehmigung des Investitionsprojekts
Je nach Tätigkeit und Stadt ist eine Genehmigung oder Registrierung bei der Kommission für Entwicklung und Reform (NDRC) und/oder dem Handelsministerium (MOFCOM) erforderlich. Für viele WFOEs in unregulierten Bereichen läuft dies über ein vereinfachtes Registrierungsverfahren.
3. Gewerberegistrierung (Business License)
Die Business License ist der zentrale Meilenstein. Mit ihr erhält das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit und kann in der Regel die weiteren Schritte einleiten. Zuständig ist die lokale SAMR.
4. Siegel und Stempel
Nach der Registrierung werden offizielle Stempel angefertigt, darunter der Firmenstempel, der Finanzstempel und der Stempel des gesetzlichen Vertreters. Diese sind für Verträge und Behördengänge unverzichtbar. Die Anfertigung erfolgt über eine zugelassene Stelle.
5. Bankkonto und Kapital
Eröffnen Sie ein Bankkonto für das Unternehmen und, falls erforderlich, ein Konto für die Kapitaleinlage. Ausländische Investoren müssen die Devisenregistrierung beachten. Die Einzahlung des gezeichneten Kapitals erfolgt innerhalb der in der Satzung festgelegten Frist.
6. Steuer- und Zollregistrierung
Registrieren Sie das Unternehmen bei der Steuerbehörde und klären Sie die Umsatzsteuerart (allgemein oder klein). Je nach Tätigkeit kommen Zollregistrierungen, Sozialversicherungsanmeldungen und weitere Meldungen hinzu.
7. Weitere Genehmigungen
Für bestimmte Branchen sind zusätzliche Lizenzen nötig, etwa für Lebensmittel, Bildung, Transport oder Online-Dienste. Diese können den Zeitplan erheblich verlängern.
Zeitplan: realistische Erwartungen
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich, da Städte und Branchen unterschiedlich schnell arbeiten. Als Orientierung gilt:
- Vorbereitung der Dokumente: mehrere Wochen, abhängig von Beglaubigung und Übersetzung.
- Namensprüfung: wenige Tage bis einige Wochen.
- Gewerberegistrierung: oft einige Wochen nach vollständiger Einreichung.
- Stempel, Bankkonto, Steuerregistrierung: weitere Wochen.
- Regulierte Branchen: zusätzliche Monate für Lizenzen.
In der Praxis sollten Sie für eine unkomplizierte WFOE in einer großen Stadt mit mehreren Monaten vom ersten Entwurf bis zum operativen Geschäft rechnen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Übersetzungen, fehlende Beglaubigungen oder Rückfragen zum Geschäftsbereich.
Praktische Hinweise
- Lokale Beratung: Beauftragen Sie eine Kanzlei oder einen zugelassenen Agenten, der die lokalen Anforderungen kennt.
- Adresse: Eine registrierte Geschäftsadresse ist Pflicht; virtuelle Adressen sind nicht überall zulässig.
- Kapital: Das gezeichnete Kapital sollte zum Geschäftsmodell passen; zu niedrige Angaben können bei Ausschreibungen oder Visa-Fragen hinderlich sein.
- Nach der Gründung: Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresprüfungen sind fortlaufende Pflichten.
Die Gründung in China ist machbar, aber dokumentenintensiv. Wer die Formalitäten früh und sorgfältig vorbereitet, reduziert Rückfragen und hält den Zeitplan im Rahmen.